Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

  1. Geltung/Allgemeines
    1. Der Anwendungsbereich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) erstreckt sich über die Trainingsteilnahme, die Trainingsverträge, die Angebote und Dienstleistungen im Studio der ICAMA GmbH, FN 553543 i, Aßmayergasse 56, 1120 Wien (im Folgenden kurz „ICAMA“ bezeichnet).
    2. Personenbezogene Ausdrücke in diesen AGB umfassen jedes Geschlecht gleichermaßen.
    3. Die von der ICAMA angebotenen Leistungen umfassen unter den nachstehenden Bedingungen in erster Linie das Training im Bereich der Kampfkunst aber auch Kampfsport, Selbstverteidigung und Fitness.
    4. Diese AGB der ICAMA werden im Eingangsbereich ihrer Akademie zur Einsichtnahme ausgehängt und sind auf der Website „www.icama.at“ elektronisch abrufbar.
    5. Die Kunden sind jene Personen, die aufgrund eines mit der ICAMA abgeschlossenen Trainingsvertrages zur Trainingsteilnahme an den angebotenen Kursen berechtigt sind.
    6. Die ICAMA ist berechtigt, über diese AGB hinausführenden Details über Verhaltensregeln in der Akademie, Hygienemaßnahmen und den Trainingsregeln in einer eigenen detaillierten Trainingsordnung bekannt zu geben.
    7. Die Öffnungs- und Trainingszeiten werden außerhalb dieser AGB geregelt. Eine Trainingseinheit umfasst grundsätzlich 60 Minuten.

  2. Vertragsschluss
    1. Das Vertragsverhältnis zwischen der ICAMA und dem Kunden kommt durch Unterfertigung des Trainingsvertrages in der Akademie zustande. Ein Abschluss des Trainingsvertrages über die Website der ICAMA („Online-Verträge“) ist derzeit nicht vorgesehen. Für allfällige zukünftige Online-Verträge wird bereits jetzt festgehalten, dass für Verbraucher die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB gelten.
    2. Allfällige abweichende einzelvertragliche Regelungen im Trainingsvertrag gehen diesen AGB vor.
    3. Bei Vertragsabschluss wird dem Kunden eine Abschrift des Trainingsvertrages ausgefolgt.
    4. Verträge mit minderjährigen Personen (unter 18 Jahren) können nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Obsorgeberechtigten abgeschlossen werden. Der Obsorgeberechtigte haftet für die Einhaltung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen durch den Minderjährigen.
    5. Die ICAMA behält sich vor, mit Personen, die sie für ungeeignet hält, keinen Trainingsvertrag abzuschließen.

  3. Leistungsgegenstand
    1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Trainingsvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen und Zusatzpaketen (limitierter bzw unlimitierter Zugang zu den Classes, Privattraining etc).
    2. Eine Übertragung der durch Abschluss des Trainingsvertrages erworbenen Trainingsteilnahmeberechtigung an andere Personen ist ausgeschlossen.

  4. Nutzung der Akademie
    1. Zutrittsgewährung
      1. Jeder Kunde ist zur Betretung und zur Nutzung der Akademie und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten nur nach Abschluss und dann nach Maßgabe und den Bestimmungen des Trainingsvertrages und unter Beachtung der Hausordnung berechtigt.
      2. Die Kunden haben die für die jeweilige Trainingseinheit erforderliche Ausrüstung – soweit diese nicht von ICAMA zur Verfügung gestellt wird – selbst mitzubringen.
      3. Der Kunde erhält bei Abschluss des Trainingsvertrages eine Berechtigungskarte ausgefolgt, die beim Betreten der Akademie vorzuzeigen ist. Die ICAMA ist berechtigt, den Nachweis der Identität beim Betreten der Akademie anhand eines amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen.
      4. Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit, nach entsprechender Voranmeldung und Terminvereinbarung ein Probetraining zu absolvieren.
    2. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
      1. Jeder Kunde ist verpflichtet, die gebotene Rücksicht gegenüber anderen Personen während des Trainings walten zu lassen und jede wie auch immer geartete Gefährdung von anderen Trainingsteilnehmern zu unterlassen um jede Verletzungsgefahr von vorne herein auszuschließen.
      2. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Die ICAMA übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für Gesundheits- und Sachschäden, die bedingt durch Krankheiten, körperlichen Einschränkungen oder durch unsachgemäße Durchführung von Techniken entstehen.
      3. Der Kunde ist verpflichtet, ICAMA vor bzw bei Abschluss des Trainingsvertrages und vor Beginn einer Trainingseinheit über allfällige körperliche Einschränkungen, aus denen ein erhöhtes Verletzungsrisiko oder eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung hervorgehen können, zu informieren.
      4. ICAMA ist bemüht, das Training so sicher wie nur möglich zu gestalten, ein gewisses Restrisiko lässt sich im Zusammenhang mit Kampfsport bzw den angebotenen Kursen in Kampfkunst, Selbstverteidigung und Fitness nicht ausschließen. Die Haftung für den Eintritt eines Schadens im Zusammenhang mit dem typischen Risiko bei Kampfkunst, Kampfsport, Selbstverteidigung und Fitness wird ausdrücklich ausgeschlossen.
      5. ICAMA übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von mitgenommenen Gegenständen oder Wertsachen. Für Schäden an in die Gardarobe eingebrachten Gegenständen haftet ICAMA nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von ihr zuzurechnenden Personen.
      6. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen des Trainingspersonals und auch anderer Kunden ist nur nach deren vorheriger Einwilligung durch die betroffenen Personen bzw ICAMA zulässig.
      7. Im Fall von Verletzungen anderer Kunden ist jedes Teilnehmer angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
    3. Sonstiges
      1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Kunden hintanzuhalten können die ICAMA und ihre Mitarbeiter bzw Trainer Verhaltensanweisungen erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Kunden, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer der Akademie verwiesen werden.
      2. Die Kunden nehmen zur Kenntnis und erkennen an, dass es ihnen untersagt ist, erlerntes Wissen oder erlernte Techniken ohne Lehrlizenz der ICAMA oder einer ihr übergeordneten Organisation an andere weiterzugeben (Qualitätssicherung und Verletzungsprävention).

  5. Öffnungszeiten
    1. Die Öffnungszeiten sind sind per Aushang in der Schule ersichtlich.
    2. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die täglich Öffnungszeit – im Vergleich zu dem Trainingsvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang in der Akademie zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.
    3. Bei Änderungen der Öffnungszeiten aufgrund gesetzlicher Maßnahmen und Anordnung (z.B. COVID-19-Schutzmaßnahmen-verordnung) ist es der ICAMA gestattet und erklären sich die Kunden damit einverstanden, dass die dem Trainingsvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten nicht eingehalten werden können und dies die Kunden nicht zur vorzeitigen Kündigung des Trainingsvertrages berechtigt.
    4. ICAMA ist für diesen Fall bemüht, alternative Trainingsformen, wie zB Distanztraining oder online-Traning soweit möglich anzubieten.

  6. Entgelt
    1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Trainingsbeitrag) wird per SEPA Lastschrift um den 5. des Monats abgebucht und ist bei Barzahlung vor Beginn des betreffenden Monats fällig. Der Trainingsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
    2. Im Fall des Zahlungsverzuges ist die ICAMA berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten in der Höhe von bis zu EUR 50,00 pro Mahnschreiben geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückständenotwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
    3. Der Trainingsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder nach unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Trainingsbeitrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.

  7. Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages
    1. Der Vertrag wird nach Maßgabe des Trainingsvertrages zunächst auf unbestimmte Zeit geschlossen. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde verzichten die Vertragsparteien für die Dauer von 12 Monaten ab Vertragsabschluss auf eine ordentliche Kündigung des Vertrages. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals nach Ende des Kündigungsverzichts jeweils zum Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigung erfolgt in jedem Fall zum Monatsletzten.
    2. Die ICAMA kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
      1. der Kunde mit der Bezahlung des Trainingsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Trainingsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wurde;
      2. der Kunde trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung der Akademie oder gegen Sicherheitshinweise verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Kunde infolge der Verletzung dieser AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet, andere Personen belästigt oder eine andere Person verletzt hat;
      3. der Kunde in der Akademie gerichtlich strafbare Handlungen setzt.
    3. Behördlich angeordnete Schließungen der Akademie, welche nicht durch die ICAMA verursacht oder veranlasst wurden (z.B. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung), berechtigen den Kunden nicht zur vorzeitigen Beendigung des Trainingsvertrages.
    4. Das Recht beider Vertragsparteien, den Trainingsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

  8. Trainingsunterbrechungen
    1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur der Akademie sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang in der Akademie bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat die ICAMA Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
    2. Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird die Mitgliedschaft des Kunden im Ausmaß der Betriebsunterbrechung verlängert. Nach Wahl des Kunden kann auch der anteilige Trainingsbeitrag rückerstattet bzw gutgeschrieben werden.
    3. Eine gebuchte Private kann bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin mit 0 % Stornokosten storniert werden. Bei einer Stornierung bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin fallen 50% des Entgelts an Stornogebühr an. Bei einer Stornierung der Private ab 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin fallen 100% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr an.
    4. Dieselben Stornoregeln gelten auch bei zusätzlich gebuchten Trainingseinheiten, Workshops und Seminaren.
    5. ICAMA behält sich das Recht vor, Classes bei denen eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen nicht erreicht wird, abzusagen.

  9. Schlussbestimmungen
    1. Der Kunde hat bei Abschluss des Trainingsvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Der Kunde hat der ICAMA jede Änderung der vertragsrelevanten Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc) unverzüglich bekanntzugeben.
    2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
    3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
    4. Gegenüber Kunden, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmen ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz der ICAMA liegt.

  10. Datenschutz
    1. Der Kunde stimmt zu, dass Name, Geburtsdatum, Bild- und Tonaufzeichnungen, digitale Fotos, Wohnsitz, Telefonnummer, e-mail-Adresse, Bankverbindung mit der angelegten Kundendatei gespeichert, verarbeitet und verwendet werden. Der Kunde erklärt sich bis auf weiteres damit einverstanden, Veranstaltungseinladungen, Hinweise etc. von ICAMA zu erhalten.

  11. Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:

AN:
ICAMA GmbH, FN 553543 i
Aßmayergasse 56 / 1
1120 Wien
e-mail: Kontaktformular
Tel: +43 1 810 69 70

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am(*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 

Datum

(*) Unzutreffendes streichen